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Interesse an personalwirtschaftlichen Aufgabenstellungen und Praxis in kaufmännischen und / oder verwaltenden Ausbildungsberufen Prüfungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz (1) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Arbeiten in der Personalwirtschaft haben. (4) Abweichend von Absatz (1) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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18 Monate, wobei Sie wöchentlich 8 bis 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um ein Jahr kostenlos überschreiten. 29 Studienhefte Seminare Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten.
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Am Ende des Lehrgangs ein Lehrgangs-Abschlußzeugnis der Fernschule.Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 549903v zugelassen.
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